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Diese Anforderungen können etwa durch einen entsprechenden Link (zum Beispiel „Impressum“) erfüllt werden, welcher gut zu erkennen und von jeder Seite des Shops aus erreichbar ist.
Dazu gehören: Angaben zum Versender der Mail, der Firma von der ... Ein E-Mail-Impressum enthält weitergehende Angaben - der Umfang richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Rechtsform des ...
Sind Sie Einzelunternehmer dürfen Sie nicht einfach "Firma" angeben ... Außerdem muss es mit "Impressum" oder dem rechtlichen Begriff "Anbieterkennzeichnung" bezeichnet sein. Diese Beispiele stellen ...